Rentenantrag

Ihren Rentenantrag nehme ich gerne entgegen. Etwaige Fragen können wir in meiner Sprechstunde oder beim Hausbesuch klären. Selbstverständlich können wir gemeinsam den Antrag ausfüllen. Die ausgefüllten Formulare werden von mir direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Antrag rechtzeitig stellen

Falls Sie eine Altersrente beantragen möchten, reicht es, wenn Sie dass ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn in die Wege leiten. Bitte melden Sie sich rechtzeitig hinsichtlich einer Terminvereinbarung bei mir. Damit die Rente pünktlich beginnen kann, muss der Antrag spätestens drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, beim Rentenversicherungsträger vorliegen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, kann Ihre Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Allerdings wird eine Rente in der Regel »nachschüssig« gezahlt. Das bedeutet, dass Sie die Überweisung erst zum Monatsende erhalten.

Eine Witwen- oder Witwerrente und eine Waisenrente können längstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt werden.

Krankenversicherungsschutz

Eine Rentenantragstellung hat unter Umständen auch Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Verpflchtung, für jeden Rentenantragsteller zu prüfen, ob die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Betracht kommen kann. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden.

Unterlagen
Altersrente
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Erwerbsminderungsrente
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Witwen- /Witwerrente
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Waisenrente