Unterlagen Witwen- / Witwerrentenantrag
Ich möchte Ihnen mit dieser Auflistung einen kleinen Anhaltspunkt anbieten, welche Angaben und Unterlagen bei einer Hinterbliebenenrente notwendig sind. Hinweisen möchte ich darauf, dass es sich um keine abschließende Auflistung handelt. Welche Unterlagen nun im Einzelfall erforderlich werden könnten, kann erst nach Durchsicht der Versicherungsunterlagen im Rahmen eines Beratungsgespräches festgestellt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, auch nach biographischen Daten wie Heiratsdatum und eventuellen früheren Namen gefragt zu werden.
Es werden grundsätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:
Eigene Unterlagen – bezugnehmend auf Ihr eigenes Renten- bzw. Krankenversicherungsverhältnis:
- Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen
- Steueridentifikationsnummer
- Vollmacht, wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde und Heiratsurkunde
- sofern vorhanden, eigene Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung – IBAN und BIC (dem Kontoauszug Ihrer Bank zu entnehmen, Bankleitzahl und Kontonummer sind seit Februar 2016 nicht mehr zugelassen)
- Name und Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse sowie die Versicherungskarte
- angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1984 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
- Nachweise oder Bescheide des Bezugs von
- eigenen Renten (zum Beispiel Altersrente, Unfallrente oder ähnliche)
- Wohngeld, Sozialhilfe
- Leistungen der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder der Krankenkasse
- Geburtsurkunde eigener Kinder (gilt für weibliche sowie männliche Antragsteller)
- sofern zutreffend: bei Ehescheidung nach dem 30.06.1977 Unterlagen zum Versorgungsausgleich, bei Ehescheidung vor dem 01.07.1977 Scheidungs- und/oder Unterhaltsurteil
Unterlagen des/der Verstorbenen:
- Angaben zum Rentenbezug des Verstorbenen und des Antragstellers (Rentenbeginn und Rentenversicherungsträger)
- letzte Anpassungsmitteilung der Rente der/des Verstorbenen
- angaben zum Krankenversicherungsverhältnis des Versstorbenen ab dem 01.01.1983, wenn dieser kein Rentenbezieher war
- Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre oder eines Praktikums und die entsprechende Entgelthöhe (zum Beispiel Lehrvertrag, Gesellenbrief)
Sollten Sie keine Originalunterlagen abgeben wollen, bringen Sie bitte zusätzlich zu den Originalen Fotokopien mit. Vom Sozialversicherungsausweis (der ehemaligen DDR) sind grundsätzlich sämtliche Seiten mit Eintragungen (einschließlich Deckblatt und Krankheitszeiten) zu kopieren.