Unterlagen Kontenklärung

Ich möchte Ihnen mit dieser Auflistung einen kleinen Anhaltspunkt anbieten, welche Angaben und Unterlagen bei einer Kontenklärung notwendig sind. Hinweisen möchte ich darauf, dass es sich um keine abschließende Auflistung handelt. Welche Unterlagen nun im Einzelfall erforderlich werden könnten, kann erst nach Durchsicht der Versicherungsunterlagen im Rahmen eines Beratungsgespräches festgestellt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, auch nach biographischen Daten wie Heiratsdatum und eventuellen früheren Namen gefragt zu werden.

Grundsätzlich werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

  • Sozialversicherungsnummer, sofern vorhanden auch ausländische
  • Vollmacht, wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Belege über Zeiten eines Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulbesuches ab Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu deren Ende (zum Beispiel Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Studienbücher, fortlaufende Immatrikulationsbescheinigungen, Fachschul- und Hochschulabschlüsse) auch ausländische Schul- und Ausbildungszeiten sind zu belegen
  • Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre und die Entgelthöhe (zum Beispiel Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, Facharbeiterbrief, Lehrzeugnis)
  • Nachweise über berufliche Ausbildungen durch die Agentur für Arbeit (Zuegnisse, Lehrgangsbescheinigungen), sowie Nachweise über Zahlung von Unterhaltsgeld durch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
  • Nachweise über Wehr- und Zivildienst (zum Beispiel rosafarbene Wehrdienstbescheinigung, Wehrpass)
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, die noch nicht erfasst sind (zum Beispiel Quittungs- und Versicherungskarten – immer im Original -, Aufrechnugnsbescheinigungen, Durchschriften aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, DEVO- oder DÜVO-Bescheinigungen)

Sofern Zeiten in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) zurückgelegt wurden:

  • Arbeitsbuch, beziehungsweise Arbeitsbuchersatzkarte, sämtliche Sozialversicherungsausweise der ehemaligen DDR, Beitragskarten zur freiwilligen Versicherung
  • Nachweise über Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem (zum Beipspiel Urkunden, Beitrittsbescheinigungen, Beitragskarten)
  • Nachweise über ausländische Beschäftigungszeiten
  • den letzten Versicherungsverlauf, sofern vorhanden

Sollten Sie keine Originalunterlagen abgeben wollen, brinen Sie bitte zusätzlich zu den Originalen Fotokopien mit. Vom Sozialversicherungsausweis (der ehemaligen DDR) sind grundsätzlich sämtliche Seiten mit Eintragungen (einschließlich Deckblatt und Krankheitszeiten) zu kopieren.