Die Geschichte der Sozialversicherung
Zu jeder Zeit zeigten die Menschen das Bedürfnis, sich gegen alle möglichen Lebensrisiken abzusichern. Hierbei sind Krankheit, Unfälle, Invalidität, Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod zu nennen.
Heute ist fast jeder gegen solche »Unwägbarkeiten« abgesichert. Ein Teil dieser Sicherung ist unsere Sozialversicherung. Im Rahmen der heutigen Sozialversicherung haben die Versicherten ein Recht auf die gesetzlich notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Gleiches gilt für die wirtschaftliche Absicherung bei Mutterschaft, Krankheit, verminderter Erwerbsfähigkeit und Alter. Auch eine wirtschaftliche Absicherung für Hinterbliebene der Versicherten ist hierbei enthalten.
Industrialisierung
Die alten Sicherungssysteme der mittelalterlichen Gilden und Zünfte standen zu Beginn der Industrialisierung nicht zur Verfügung. Die Arbeiter oder Arbeiterinnen konnten bei Krankheit oder im Alter keine soldarische Hilfe mehr erhoffen. Um die zunehmenden Härten und die zu erwartenden Unruhen abzuwenden, war ein Eingriff des Staates notwendig. Im Preußischen Allgemeinen Landrecht vom 05.02.1794 finden sich Bestimmungen über die staatliche Armeinpflege. Hier heißt es zum Beipiel, dass es dem Staat zukommt, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und ihn auch von anderen Privatpersonen, die nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können (Quelle: Unsere Sozialversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, 45.Auflage 6/2017).